Im Mai 1504 wurde im „Das Reißbuch anno 1504“ Altrip erstmals als Ort des Oberamts Neustadt erwähnt. Doch die kurpfälzische Gerichtsherrschaft in Altrip ist bereits seit dem 14. Jahrhundert und pfalzgräfliche Rechte seit dem 13. Jahrhundert überliefert. Damals hatten die Pfalzgrafen die „Wasserhoheit“ zu Altrip inne. Die so genannten Wasserregale bezogen sich auf die Fährrechte, den Fischfang und die Rheininseln, die je nach Flusslauf entstanden oder auch wieder verschwanden.