Im Jahr 1911 legte die Gemeinde Altrip in einer „Instruktion“ fest, dass die „Leidtragenden, welche die Leiche begleiten, unmittelbar hinter dem Leichenwagen zu gehen haben. Und hinter diesem die übrigen Leidtragenden, zuerst die Männer und dann Frauen, je vierreihig. Vor denselben geht der Geistliche sowie der Lehrer mit der Schuljugend“.