Die Betriebszeiten der Altriper Rheinfähre sind derzeit in der Diskussion. Dass die zum 1. April vorgenommene Kürzung der Überfahrtszeiten nicht der erste derartige Fall ist, zeigt ein Blick in die Geschichte. Solange die Gemeinde den Fährbetrieb noch lukrativ verpachten konnte, war aber ein umfangreicher Fährbetrieb Pflicht.
In der ersten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts wurde die der Gemeinde Altrip gehörende Gierfähre meistbietend verpachtet. Jahrzehnte lang wurde dabei den Fährpächtern vorgeschrieben, dass sie täglich von 4.30 bis 24 Uhr zu fahren hatten. Und wenn die „Elektrische” (die Straßenbahn) an der Haltestelle Altriper Straße in Neckarau Verspätung hatte, so musste noch weiter gewartet werden. Anlässlich der Altriper Kerwe musste nicht nur sonntags auf montags durchgehend gefahren werden, sondern sogar noch von Montag auf Dienstag. Selbst im Kriegsjahr 1942 schrieb die Gemeinde dies dem Pächter in seinen Einjahresvertrag.
Bei triftigen Gründen mussten die Fährleute auch außerhalb der gewöhnlichen Zeiten „schiffen”. Mehr noch: Bei Hochwasser, Eisgang oder nach einer Havarie musste mit zwei Nachen und drei Mann der Verkehr ständig aufrecht erhalten werden. Der letzte Fährpächter, Willi Hasselmann, zahlte 1952 und 1953 je 23.500 Mark. Zum Vergleich: Ein Mercedes-Benz 170 V kostete damals 8030 Mark. Mit anderen Worten: Die Gemeinde „verdiente” an ihrem Fährbetrieb ziemlich gut.
Am 1. April 1954 übernahm die Gemeinde den Fährbetrieb in eigener Regie. Die Überfahrtszeiten wurden an allen Tagen von 4.45 bis 24 Uhr festgelegt. Bei der Einstellung des Fährbetriebs, etwa wegen Reparaturarbeiten, bekamen die Fährgäste keinen Anspruch auf anderweitige Beförderung, etwa durch einen Busersatzverkehr. Betroffen waren damals 1237 Beschäftigte im rechtsrheinischen Gebiet. Oft musste die Fähre gar über eine Stunde warten, ehe sie bei einem regen Schiffsverkehr übersetzen konnte. Die betroffenen Arbeitnehmer erhielten wegen ihrem Zuspätkommen in den Betrieben dafür keine Entschädigung. Und eine „gleitende Arbeitszeit” gab es damals noch nicht. Das Wasser- und Schifffahrtsamt Speyer bemängelte schon kurze Zeit später, dass sich das Fährschiff in keinem verkehrssicheren Zustand befand und drohte gar die Stilllegung an.
Nachdem die Gemeinde schon seit 1925 Rücklagen für einen Brückenbaufonds abführte, wurde die alte Forderung nach einer Brücke immer lauter. Die ersten Begründungen hierfür waren allerdings geradezu abenteuerlich. So warb Bürgermeister Adam Jacob 1952 damit, weil am Altriper Wasserturm der Schnittpunkt zweier Hauptverkehrsstraßen sei. Einmal die Straße Neustadt-Rheingönheim und zum anderen die Straße Landau-Germersheim-Speyer. In einer Denkschrift der Gemeinde aus dem Jahr 1954 wurde als Lösung wenigstens eine einspurige Rheinbrücke oder eine Verlagerung der entbehrlich gewordenen Eisenbahn-Einsatzbrücke von Ludwigshafen nach Altrip empfohlen. Doch in der Folge kam es ab Januar 1958 nur zu einem Motorfährbetrieb.
Gleichwohl traten die Altriper Bürgermeister Emil Lebherz und Michael Marx weiterhin für eine Brückenlösung ein. Obwohl sich in der Brückenfrage in Altrip und im Landkreis der „Wind bereits gedreht” hatte, plädierte der frühere Landrat Kurt Becker-Marx in seiner Festrede zur Einweihung der jetzigen Fähre 1992 nochmals eindringlich für einen Brückenbau.
In den Amtszeiten der Bürgermeister Lebherz und Marx (1957-1979) blieben die Überfahrtszeiten von 5 bis 24 Uhr konstant, und bei Fährausfällen gab es in der Regel einen Omnibusersatzverkehr, wenn auch nicht kostenfrei. Die erste Einschränkung kam am 1. April 1989, wonach das Fährschiff letztmals um 23.30 Uhr vom badischen Ufer ablegte und eine weitere folgte zu Jahresbeginn 1994. Damals wurde das Betriebsende auf 22.30 Uhr festgelegt. Nach längerem Hin und Her wurde das am 1. April 1996 wieder aufgehoben.
Wenn heute die Fähre tagelang ausfällt, gibt es keinen Ersatzverkehr mehr. Und die sonst über die Fähre nach Neckarau verkehrende Kleinbuslinie wird nicht umgeleitet, sondern eingestellt. Am 1. April sind wiederum Einschränkungen eingetreten: Die Fähre verkehrt jetzt werktags von nur noch von 5.30 bis 22.30 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 22.30 Uhr.