Die Altriper, von altersher auf Fischfang angewiesen, wehrten sich noch im 17. und 18. Jahrhundert mit Eingaben und mit Schwarzfischerei gegen die Beschneidung der freien Fischwaid. Während früher Jagd und Fischerei „Allmendgrund" waren und von jedermann frei ausgeübt werden konnte, ging nach und nach nichts mehr ohne herrschaftliche Konzession.
Entsprechende Hoheitsrechte reklamierten bereits Könige und Landesherren ab dem frühen Mittelalter. In speziellen Fischereiordnungen legten die Pfalzgrafen beziehungsweise Kurfürsten alles, was mit der Fischereigerechtigkeit zusammenhing, fest. So wurde bestimmt, dass an Sonn- und Festtagen nicht gefischt werden durfte, welche Strafe für Vertragsverletzungen anzusetzen war bis hin zu Pflichtversäumnissen der Zünfte und ihrer Genossen.
Über Streitigkeiten unter den Fischern und Pflichtverletzungen gegenüber der Obrigkeit befand ein besonderes Fischereigericht, die „Rheinruge". Im kurpfälzischen Einzugsbereich kamen im 18. Jahrhundert die Fischer aus bis zu 18 Orten zwischen Speyer und Hamm in Mannheim unter freiem Himmel nahe der Rheinbrücke zusammen. Das Erscheinen der Fischer war Pflicht.
Angeführt wurden sie von ihren Zunftmeistern oder Rheingrafen, die neben dem Hofkammerrat, dem Haushofmeister, dem Küchenschreiber und dem Zollschreiber am Vorstandstisch saßen. Die Fischer des Bezirks hingegen standen um diesen Vorstandstisch herum und bildeten den so genannten „Umstand". Die Fischer mussten als Zunftbeitrag 30 Kreuzer bezahlen. Ausländer, das waren alle Nichtpfälzer, mussten hingegen zwei Gulden entrichten. Eine Wittib (Witwe), die das Gewerbe des Mannes fortführte, zahlte jeweils die Hälfte.
Trickreiche Altriper
Die Altriper fischten vor nahezu 300 Jahren auf dem Neuhofener Altrhein, auf dem Altwasser im „Backofen" (heute Rheinau) sowie im Salmengrund auf Neckarauer Gebiet. Dabei hatten sie die Pflicht, Fische nach Heidelberg zu liefern. Ein Umstand, den die Altriper stets mit allerlei Tricks zu umgehen versuchten, denn sie gaben ihre Fische lieber dorthin, wo auch etwas zu verdienen war.
Im Jahre 1700 stellte sich der ertappte Fischer Hans Lemmert unwissend und meinte, dass mit der Ersteigerung der Rheinwässer es den Fischern freistehe, ihre Ausbeute an „End und Orten, wo es ihnen gefällig, auch zu welchen Preisen sie wollen, zu verkaufen". Dieser Meinung war die kurfürstliche Hofkammer in Heidelberg aber ganz und gar nicht und forderte daher nachdrücklich den „Markt allhier mit Fischen zu halten, damit an Fischen kein Mangel erscheine".
Geharnischter Brief
Doch nicht nur die Hofkammer ermahnte die Altriper Fischer. 1707 schrieb der Rat der Stadt Mannheim einen geharnischten Brief an Schultheiß und Gericht zu Altrip in dem sämtlichen Fischern zu bedeuten war, „dass, wenn sie den Winter über keine Fische anhero bringen wollen, man selbigen im Sommer über den Verkauf auch nit gestatten werde". Im Gefolge des Altriper Rheingrafen Bartolomäus Schweickert trugen sich 38 Fischer und fünf Anfänger in die Anwesenheitsliste des Fischgerichts, der Rheinruge 1796, also vor über 200 Jahren, ein.
Von Haus und Hof vertrieben
Die Fischer trugen vor, dass das Dorf jahrelang von Franzosen besetzt war und die Generalität in Mutterstadt den Großteil des Fischfangs beanspruchte. Die Drangsal der Besatzer sei gar so weit gegangen, dass man sie mitunter von Haus und Hof vertrieben habe. Kein Fischschwanz habe man behalten dürfen. Beim Rückzug der Kaiserlichen seien 42 Nachen beschlagnahmt worden und nur noch wenige davon seien im Neckarauer Wald als brauchbar vorgefunden worden. Die rund 230 Einwohner des Dorfes seien vollends verarmt, nachdem ein Fischen auf dem Rhein durch die kaiserliche Rheinsperre unmöglich wurde. Das Fischereigericht hatte ein Einsehen und verlangte daher von den verarmten Genossen nur den Pachtzins für zwei Jahre. Da die Altriper aus Not zu einem verbotswidrigen Fischen auf Mannheimer Gebiet kamen, musste nur eine milde Strafe an die Zollschreiberei gezahlt werden. Die Klagen über das verbotene Fischen mit Fischreusen an Sonn- und Festtagen wurde gänzlich niedergeschlagen.
Fischerzunft zwangsweise aufgelöst
Anderntags wurden die Fangplätze neu verpachtet. Wegen den unsicheren Zeitverhältnissen boten die Fischer aber recht wenig und so gingen die Lachen und Salmgründe bei Altrip für billiges Geld an die Bieter. Bereits ein Jahr später, 1797, wurde das linke Rheinufer an Frankreich abgetreten und schon bald darauf wurde die Altriper Fischerzunft zwangsweise aufgelöst. Eine weitere Rheinruge gab es nicht mehr, zumal es mit der kurpfälzischen Herrlichkeit auch schon bald zu Ende war.