Wie die Gemeinde Altrip früher mit gefährlichen Vierbeinern umging
Immer wieder schaffen es Angriffe von sogenannten ''Kampfhunden'' in die Schlagzeilen. Wie die Behörden mit aggressiven Vierbeinern und ihren Haltern umgehen sollen, darüber wird heiß diskutiert. Ein Blick ins Geschichtsbuch zeigt: In früheren Zeiten hätte ein aggressiver Hund in Altrip zwingend einen Maulkorb tragen müssen.
So fasste die Gemeinde Altrip 1790 einen ''Localpolizeibeschluss'', wonach jeder Eigentümer eines Hundes verpflichtet war, mit seinem Tier halbjährlich zu einer Visitation zu erscheinen, wobei zwölf Kreuzer zu zahlen waren. Dafür gab es eine Hundemarke, die das Tier fortwährend tragen musste. Hunde ohne entsprechende Marke wurden eingefangen und nach 24 Stunden getötet, sofern sich der Halter nicht meldete und zwölf Kreuzer Futtergeld zahlte. Kein Hund durfte übrigens älter als zwölf Jahre werden. Sogenannte Fang- und Metzgerhunde mussten zu jeder Zeit und überall, wenn sie frei umherliefen, mit Maulkörben versehen sein.
Ohne Maulkorb angetroffene Hunde wurden eingefangen und nach Ablauf von 48 Stunden getötet, sofern sich der Eigentümer nicht meldete. Dies traf auch auf Hunde zu, gleich welcher Rasse und Größe, die zur Nachtzeit frei auf der Straße herumliefen. Läufige Hündinnen mussten selbstverständlich eingesperrt werden. Verboten war auch, während der ''Setz- und Hegezeit'' Hunde mit in die Felder oder Waldungen zu nehmen und sie ''frei und ohne Knittel'' herumlaufen zu lassen. Ein erkrankter Hund musste sogleich eingesperrt werden. Ziemlich umfangreich waren die Vorschriften über die von der ''Wuth'' befallenen Tiere, die ''erlegt'' wenigstens 300 Meter von allen Wohnungen und öffentlichen Wegen entfernt acht Schuh tief zu vergraben waren. Wer sich nicht an diese 1851 erlassenen Bestimmungen hielt, machte unweigerlich mit dem Strafgesetzbuch intensive Bekanntschaft.
Auch die Altriper ortspolizeilichen Vorschriften von 1905 legten eindeutig fest: ''Fang- und Metzgerhunde, Bulldoggen, überhaupt freilaufende Hunde größerer Gattung, sowie bissige Hunde sind, wenn sie nicht an der Leine geführt werden, mit einem wohlbefestigten, das Beißen verhindernden Maulkorbe zu versehen.'' Und 1910 wurde von jedem Gastwirt ein Plakat mit der Aufschrift ''Ausspucken auf den Boden, Mitbringen von Hunden, Betasten der Nahrungsmittel ist verboten!'' gefordert. Der äußerst strenge ''Bolis'' (Polizeikommissär) Karl August Schneider achtete peinlichst genau auf diese Bestimmungen. Noch vor dem letzten Krieg mussten alle über vier Monate alte Hunde jährlich zu einer Hundevisitation vorgeführt werden. Bei dieser Gelegenheit war auch die Steuer fällig und es gab ein ''Zeichen'' (Hundesteuermarke). Wer sich nicht daran hielt, wurde nach dem Hundeabgabegesetz strafrechtlich verfolgt. Die Gemeinde notierte selbstverständlich von jedem Halter auch die Rasse des Hundes, was die Zuordnung von ''Streunern'' erleichterte. Nach dem Zweiten Weltkrieg mussten im Auftrag der Gemeinde auch die Ableser der Wasser- und Stromzähler nach eventuell nicht angemeldeten Hunden fahnden.