In Altrip muss das Naherholungsgebiet „Blaue Adria” an eine leitungsgebundene Kanalisation angeschlossen werden. Das hat das Koblenzer Oberverwaltungsgericht (OVG) am 10. Juni 2003 im Nachgang zur mündlichen Verhandlung vom 15. Mai entschieden. Eine Revision gegen das Urteil hat das OVG nicht zugelassen.
Damit ist ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen der Gemeinde Altrip und dem Land Rheinland-Pfalz definitiv beendet. Es ging dabei um die Frage der Abwasserentsorgung: Während die Gemeinde sich für die bestehende Lösung mit Sammelgruben ausgesprochen hat, fordert die Obere Wasserbehörde aus Sicherheitsgründen eine leitungsgebundene Kanalisation.