Das Altriper Weistum, das Dorfrecht des Mittelalters, ist nunmehr über 400 Jahre alt. In einer Pergamentkopie mit schöner Schrift ist das in 13 Absätzen festgelegte Ortsrecht aus dem Jahre 1660 erhalten geblieben. Es reicht von einer Art Vermögenssteuer, dem Hausbau, der Atzung und „Schutzgeld“ von Ausmärkern (Ortsfremden) bis zum Recht von Schultheiß, Büttel und Kirche.
Das Weistum befand sich lange Zeit in Händen des Schultheißen von Neuhofen, der es nach Speyer abgab. Während des letzten Krieges wurde das Weistum nach Aschaffenburg ausgelagert und galt fortan als verschollen. 1993 wurde es jedoch von einem Privatmann der Gemeinde angeboten, die es sogleich ankaufte.