Zollgebühr als willkommene Einnahme

Zollgebühr als willkommene EinnahmeSeit vielen Jahrhunderten wird Zoll beim Überschreiten einer Zollgrenze erhoben. Dies war nicht immer nur an den Außengrenzen eines Staates üblich. So bestand 1839 in Altrip das einzige Zollnebenamt des Hauptzollamtes Rheinschanze. Und schon immer gelang es Privilegierten, wie etwa Klöstern, sich von dieser Abgabe befreien zu lassen. Das wurde auch in dem Gebiet des heutigen Rhein-Pfalz-Kreises praktiziert.

So gelang es etwa im 13. Jahrhundert dem Eifelkloster Himmerode, das in Altrip Güter hatte war, für Holz, Früchte und Lebensmittel aus seinem ansehnlichen Maierhof, dem Neuhof, eine Zollbefreiung für Mannheim, Hausen, Fürstenberg (eine Burg bei Bacharach) und Bacharach zu erwirken. Den Neuhof, das heutige Neuhofen, schufen die Klosterbrüder im verlassenen Ort Medenheim, weil Altrip zu oft „Land unter“ meldete.

Zu jener Zeit gab es beiderseits des Rheines rund 60 Zollstationen. Auch im Hinterland, an wichtigen Straßen mit Kaufmannszügen, wurde in wenig ritterlicher Manier Zoll erhoben. Und kein Geringerer als Kurfürst Ruprecht I. (1329–1390), der Gründer der Universität Heidelberg, hatte in dem ehemaligen Dorf Affolterloch ein wehrhaftes Haus und in Neuhofen eine Burg errichtet, um Kaufmannszüge nach Speyer zu überfallen.

Bei einem Besuch in Speyer wurde Kaiser Karl IV. dieser Frevel vorgetragen, und der Kaiser ließ daraufhin spontan die beiden Raubritternester schleifen. Der Kurfürst wurde zudem verpflichtet, keinen Aufbau mehr zu betreiben und auch auf jeglichen Schadensersatz zu verzichten. Kurioserweise wurde ihm aber schon wenige Tage später eine Erhöhung des Rheinzolls gestattet.

1760 forderte das Oberamt Neustadt vom Seckenheimer Zöllner auf dem südlich von Altrip in einer Rheinschlinge gelegenen Riedhof, die Abgaben an Altrip zu liefern. Als sich dieser mit Hinweis auf die Zuständigkeit von Seckenheim weigerte, schickte Neustadt „Amtsreiter mit Stöcken“, um den Widerspenstigen zu „belehren“. Sogar eine Kiste mit privater Wäsche ließ man dabei „mitgehen“, die später aber wieder zurückgegeben werden musste.

1762 errichtete Neustadt gar eine eigene Zollstation an dieser Rheinstrecke, die jedoch bereits fünf Jahre später, da völlig unrentabel, verwaist war. Gericht und Schultheiß zu Altrip mussten zudem in einem Gerichtsverfahren bezeugen, dass die dortigen Einnahmen in der Vergangenheit noch nie den Altripern zugeflossen waren.

1790 gab es in Deutschland mittlerweile etwa 1800 Zollstationen. Auf einer langen Wegstrecke konnte es einem Handelsmann daher durchaus passieren, dass er 50-mal und mehr vom Zoll kontrolliert wurde. Vor 175 Jahren bestand in Altrip das einzige Zollnebenamt des Hauptzollamtes Rheinschanze, das zuständig war für die Verzollung der Berg-, Tal- und Querfahrt beim Landeplatz der Fähre.

Das Zollamt befand sich aber nicht unmittelbar an der Fähre, sondern im Dorf. Salz war damals ein hochverzolltes Gut, da es rar, teuer und lebensnotwendig war. Insofern ist erklärlich, dass immer wieder Handelsleute versuchten, unverzollt davonzukommen. Doch der Zöllner, auch Salzer oder Salzmann genannt, verfolgte ihn dann hartnäckig. Kein Wunder, dass der dabei wie der Teufel rannte, denn im Erfolgsfall gab es eine happige Fangprämie.

Alte Altriper erinnern sich noch an den Ausspruch: „Er springt wie en Salzer“ und „Er springt wie ein Salzmann“. Vor 150 Jahren gab es in Altrip neben Oggersheim, Kirchheimbolanden, Bobenheim, Kindenheim, Kriegsfeld und Morschheim gar eine eigene „Salzregiewach-Station“. Die Bedeutung von Salz kommt auch in der Altriper „Sage vom Fährmann Hook“ zum Ausdruck.

Der Ferge (Fährmann) schwitzte beim Übersetzen von zwei grauen Männlein wie noch nie, denn er wusste nicht, dass auch viele unsichtbare, aber gleichwohl schwere Männlein auf der Fähre waren. Spitzbübisch fragte ein Männlein: „Willst du deinen Lohn nach der Kopfzahl oder lieber einen Sack Salz?“ Fährmann Hook entschied sich natürlich für das Salz. Doch dann sah er, wie viele der nun sichtbaren grauen Männlein sein Fährschiff verließen. Trotzdem war er mit dem „Geschäft“ sehr zufrieden.

Jede Ein-, Aus- oder Durchfahrt von Waren musste an der Zolllinie vor der eigentlichen Amtshandlung nach Gattung, Zahl, Wert, Maß, Gewicht sowie nach Herkunft und Bestimmung deklariert werden. In einem Katalog waren von Amaril (Blutstein) bis Zwischgold (Blattmetall mit einer Seite Gold und der anderen Silber) alle denkbaren Güter mit Höhe des Eingangs- und Ausgangszolls aufgelistet. Umfangreiche Warenkenntnisse waren für die Zöllner für das Erkennen etwa von Apothekerblumen, Avignon Beeren (Gelbbeeren) oder Arrasgarn (gefärbtes Wollgarn) erforderlich.

Um 1800 bemühte sich Bayern um eine fortschrittlichere Zollordnung. Und so kam es vor 175 Jahren zu einer Zollordnung für die Königreiche Bayern und Württemberg sowie die Fürstentümer Hohenzollern-Hechingen und Hohenzollern-Sigmaringen, wobei in den einzelnen Paragrafen stets von den „vereinigten Staaten“ die Rede war. Bayern trat daher folgerichtig mit als erster Staat dem Deutschen Zollverein von 1834 bei und Altrip behielt weiter sein Nebenzollamt.

Neu war nur, dass am gegenüberliegenden Ufer das Großherzogtum Baden nun auch die gleichen Bestimmungen hatte und die Altriper sich beim Fährtransport nicht mehr nach zweierlei Zollmaß richten mussten. Trotzdem blühte in Altrip weiterhin der Schmuggel, viele Waren wurden bei Nacht und Nebel mit Fischernachen über den Rhein gebracht. 

(W. Schneider | 2014)
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