Aus dem„Königlichen Bayerischen Amts- und Intelligenzblatt für die Pfalz", Jahtgang 1845 (Seite 36) und Beilage hierzu von 1849 (Seite 138) sowie „Pfälzische Lehrerzeitung" Nr.50 vom 12.12.1929):
Mit Entschließung der Königlichen Regierung der Pfalz, Kammer des Innern, vom 23. Januar 1845, wurde der bisherige Schulgehilfe auf dem Hemshof bei Friesenheim, Christian Fürchtegott Berger, zum Verweser der Lehrerstelle an der „protestantisch-teutschen Schule" zu Altripp, Landcommissariats Speyer ernannt.
Der 25jährige Berger war in Lambsheim gebürtig und heiratete in Altripp 1848 die neun Jahre jüngere Altripper Bürgerstochter Katharina Elisabetha Knauber, die wie alle damaligen Vertreter des Namens „Knauber", ihre Wurzeln in Kirchheim bei Heidelberg hatte. Knapp ein Jahr nach der Eheschließung kam die Tochter Philippina Elisabeth zur Welt.
Nachdem die bayerische Krone die Reichsverfassung und die Grundrechte abgelehnt hatte und alle Bemühungen den König umzustimmen fehlgeschlagen waren, kam es zu revolutionären Umtrieben. Christian Fürchtegott Berger liebäugelte mit den freiheitlichen Ideen. Doch Bayern verhängte am 16. Juni 1849 über die Pfalz das Kriegsrecht und griff hart durch. Christian Fürchtegott Berger verlor seine Schulstelle in Altripp, für die es ohnehin nur einen sehr kargen Lohn gab und verwies das Ehepaar mit dem Kleinkind des Dorfes.
Da Berger nun mittelos war, musste er nach Lambsheim, wo er kraft Geburt „heimatberechtigt" war. Am 20. September 1849 kam es in der Wirtschaft „Zur Krone" in Altripp zu einer Zwangsversteigerung im Auftrag des katholischen Schulfonds in Dannstadt gegen die Familie Johannes und Eva Katharina Schneider und die „nachgenannten dritten Besitzer" 1. Jacob Oster jun., Schuhmacher, 2. Christian Berger, Schullehrer, 3. Mathes Hook, Ackerer und Wirt, 4. Michael Kirschner, Schneider und 5. Martin Hartmann, Tagner. Alles, was sich der junge Lehrer erarbeitet hatte, kam also unter den Hammer.
Doch Berger zeigte sich wohl auf Zureden seiner Frau und wegen des Kindes ob seiner revolutionären Umtriebe sehr reuig und bewarb sich Anfang September 1850 um die Stelle des verstorbenen Lehrers in Lambsheim. Nachdem die Ortsschulkommission zu Lambsheim „angesichts der tiefen Reue des Bewerbers über seine Teilnahme an der revolutionären Bewegung" dessen Anstellung befürwortet und auch die Distriktsschulinspektion unterm 17.10.1850 sich dahin ausgesprochen hatte, da Berger Reue zeigte und versprach sich in Zukunft vor ähnlichen Verirrungen zu hüten.
Da diese Haltung als „durchaus aufrichtig" angesehen wurde, verfügte die Kgl. Regierung unterm 23.10.1850: „Da die Orts- und Schulbehörde zu Lambsheim die durch das Ableben des seitherigen Lehrers übereinstimmend den bisherigen Gehilfen an der protestantisch-teutschen Schule zu Altripp, Christian Berger, in Antrag gebracht, diesem Antrag die Kgl. Distrikts-Schulinspektion, sowie das Kgl. Landkommissariat ihre Zustimmung gegeben haben, so will man diesem Antrag zwar nicht entgegentreten und den genannten Christian Berger als Verweser der Lehrerstelle zu Maxdorf pro 1850/51 mit dem an dieselbe geknüpften Gehalte genehmigen. Derselbe bleibt jedoch wegen seiner keineswegs erzwungenen Teilnahme an der revolutionären Bewegung der Pfalz unter die spezielle Aufsicht der Kgl. Lokal- und Distriktschulinspektion sowie des Kgl. Landkommissariats gestellt und ist von den genannten Behörden am Schlusse des Jahres über das gesamte Verhalten dieses Verwesers umständlicher Bericht um so mehr zu erstatten. als davon seine fernere Verwendung abhängt."