Nachrichtenblatt der Gemeinde Altrip | Donnerstag, den 12. Oktober 1967 | 8. Jahrgang - Nummer 41
Achtung! Besitzer von Bauplätzen, Brachäckern, Wiesen und Obstgrundstücken
Aus gegebenem Anlaß wird nochmals dringend darauf hingewiesen, daß die Besitzer von Bauplätzen etc. ihre Grundstücke so zu halten haben, daß Beschwerden seitens der Nachbarschaft oder der Einwohner nicht auftreten können.
Es ist verboten, Bauschutt, Abfälle und Altpapier auf Grundstücken abzuleeren, die nicht als Müllabladeplätze zugelassen sind. Außerdem ist auf Grundstücken das üppig wuchernde Unkraut sofort zu entfernen, da die anliegenden Grundstücke durch den anfliegenden Samen stark befallen werden und dadurch die Qualität der Grundstücke beeinträchtigt wird. Darüberhinaus tragen verwilderte und verwahrloste Plätze nicht zur Verschönerung des Ortsbildes bei.
Die Besitzer von Bauplätzen etc. bitten wir daher nochmals, umgehend für Sauberkeit und Ordnung auf den von ihnen verwalteten Grundstücken zu sorgen.
Außerdem werden die Einwohner gebeten, zu beachten, daß Küchen - und Gartenabfälle, Bauschutt, Altpapier usw. nur auf die von der Gemeinde zugelassenen Müllabladeplätze geleert werden dürfen.
Die Gemeindeverwaltung wird künftig unnachsichtig gegen Personen vorgehen, die ihre Grundstücke nicht in Ordnung halten und die sich nicht an die Weisungen der Gemeindeverwaltung halten. Erforderlichenfalls werden die Reinigungsarbeiten von der Gemeinde auf Kosten der Betroffenen vorgenommen.
gez.: Marx
Bürgermeister