Nachrichtenblatt der Gemeinde Altrip | Donnerstag, den 25. Oktober 1962 | 3. Jahrgang - Nummer 43
Winterbeihilfe 1962
"Die Empfänger laufender Hilfe zum Lebensunterhalt und von wirtschaftl. Tbc.-Hilfe erhalten - wie in den Vorjahren - auch im Rechnungsjahr 1962 wieder eine Beihilfe zur Beschaffung von Winterbrand. Eines besonderen Antrages bedarf es nicht. Die Beihilfe wird zusammen mit den laufenden Leistungen für Monat Oktober 1962 durch die Post überwiesen.
Diese Beihilfe beträgt vorbehaltlich der nachträglichen Genehmigung des Kreisausschusses
für Alleinstehende 55, -- DM
für Familien b. z. 3 Pers. 70, -- DM
für Familien mit mehr als 3 Personen 85, -- DM.
Die gleichen Leistungen können auch Minderbemittelte unseres Landkreises erhalten, das sind Personen, deren Einkommen 110 % des Regelsatzes zuzügl. Miete und evtl. Mehrbedarfszuschläge nach den Bestimmungen des BSHG nicht oder nur in einem sich aus nachstehenden beiden Abschnitten ergebenden Maße übersteigt. Hierzu gehören auch Empfänger von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe, wenn sich ihr Einkommen in der vorgenannten Grenze hält.
Zur Vermeidung von Härten, die bei der Anwendung einer starren Bedürftigkeitsgrenze entstehen, ist bei Minderbemittelten, deren Einkommen 110 % des Fürsorgerichtsatzes zuzügl. Miete und eines evtl. Mehrbedarfssatzes nur geringfügig übersteigt, ein Teilbetrag des Beihilfesatzes zu gewähren. Dieser Teilbetrag bemißt sich wie folgt:
Der die Bedürftigkeitsgrenze übersteigende Betrag des Monatseinkommens ist zu verdoppeln. Der Unterschied zwischen diesem Betrag und dem vollen Beihilfesatz wird ausgezahlt.
Ausbildungsbeihilfen gelten nicht als Einkommen, soweit die reinen Ausbildungskosten damit zu bestreiten sind.
Die Minderbemittelten müssen besondere Anträge nach beiliegenden Formblättern einreichen.
Wir bitten, dieselben entgegenzunehmen und uns zusammen mit ihrer Stellungnahme zuzuleiten.
Die Bescheide über die Bewilligung oder Ablehnung der Winterbeihilfe werden den Antragstellern über die Gemeindeverwaltungen zugestellt.
Antragsformulare sind bei der Gemeindeverwaltung, Zimmer 14, erhältlich, woselbst auch nähere Auskunft erteilt wird.
Schlußtermin: 30. November 1962.