Nachrichtenblatt der Gemeinde Altrip | Donnerstag, den 11. August 1960 | 1. Jahrgang - Nummer 32
Durchführung des Weltflüchtlingsjahres
Nachstehend wird ein Runderlaß des Sozialministeriums veröffentlicht:
Im Zeichen des Weltflüchtlingsjahres ist auch das deutsche Volk zur Mitarbeit an der Behebung des Flüchtlingselends in der Welt aufgerufen. Der rheinland-pfälzische Aktionsausschuß hat sich bereits eingehend mit den Fragen des deutschen Flüchtlingsproblems befaßt; die Presse hat zur Aufklärung aller Bevölkerungskreise beigetragen und über die noch offenen Fragen auf diesem Gebiet unterrichtet.
Es erscheint dringend geboten, während der restlichen Monate des Weltflüchtlingsjahres die Bevölkerung unseres Landes aufzurufen, an der Linderung der Flüchtlingsnot in aller Welt mitzuwirken. Es ist deshalb erforderlich, jede Spendenaktion zu unterstützen, deren Ergebnis vor allem der Behebung des Flüchtlingselends im Ausland zugute kommen soll. Die bereits in der Presse erschienenen Flüchtlingszahlen der Welt lassen die menschliche Tragweite dieses brennenden Problems erkennen, an dessen Lösung mitzuwirken nicht zuletzt sittliche Pflicht all derer ist, denen das Los des Flüchtlings erspart blieb.
Allgemeine Sammlungen und Spenden ohne besondere Zweckangabe werden dergestalt verwendet, daß 50% dieser Beträge den ausländischen Flüchtlingen zugute kommen, während der Rest der Behebung besonderer Notstände bei deutschen Flüchtlingen dienen wird.
Jeder Landkreis ist verpflichtet, ein "Sonderkonto Weltflüchtlingsjahr" einzurichten, auf das sämtliche innerhalb des Landkreises gesammelten Spenden einzuzahlen sind. Wir haben zu diesem Zweck bei der Kreissparkasse Ludwigshafen a. Rh. das Sonderkonto Nr. 1225 errichten lassen. Diese Einrichtung von Sonderkonten innerhalb des Landes ist erforderlich, um beim Auslaufen des Weltflüchtlingsjahres feststellen zu können, in welchem Umfange die Bevölkerung von Rheinland-Pfalz zum Spendenaufkommen in der Bundesrepublik beigetragen hat.
Zur organisatorischen Seite sei darauf hingewiesen, daß das Landratsamt Ludwigshafen a. Rh. angehalten ist, jeweils zum 1. eines Monats bis einschl. September die auf dem Kreiskonto eingegangenen Spenden auf das Konto "Aktionskomitee Rheinland-Pfalz - Weltflüchtlingsjahr, Deutsche Bank, Filiale Mainz, Nr. 12970" zu überweisen.