Regino - Erzieher seiner Zeit

Es folgen nun bei Regino zahlreiche Fragen zu den Sünden gegen die Religion, die in jener Zeit der Normannenstürme erneut in Gefahr des Abgleitens in alte heidnische Praktiken geriet.

(42) "Ob jemand Gelübde bei Bäumen, Quellen oder Steinen wie bei einem Altar macht ... als ob dort eine Gottheit sei (Donar? Wodan?), die Gutes oder Böses bewirken könne."

(44) "0b ein Schweinehirt, Ochsenknecht oder Jäger (nach Jakob Grimms 'Rechtsaltertümer' alles 'unehrliche' Berufe) teuflische Gesänge (carmina diabolica) singt!"

(45) "Ob es hier eine Frau gibt, die behauptet, sie könne durch Schadenszauber (malefizia) und Beschwörungen den Geist der Menschen verändern, z.B. von Haß in Liebe oder von Liebe in Haß verwandeln ... oder ob es eine Frau gibt, die von sich sagt, sie würde mit einer Schar von Dämonen ... zu bestimmten Nächten auf bestimmten Tieren reiten ... eine solche ist aus der Pfarrei hinauszuwerfen." - Hier denkt Regino an die altgermanischen Hexenritte mit dem wilden Heer Wodans. Daß er selbst nicht an wirkliche Hexenzauber glaubt, zeigt die vorsichtige Formulierung "ob es hier eine Frau gibt, die behauptet, sie könne" ... Hier zeigt sich bei Regino eine wohltuende Nüchternheit gegenüber dem Hexenwahn des 16./17. Jahrhundert. Auch die Bestrafung solcher Frauen ist im Vergleich zu späteren Zeiten ziemlich milde (keine Tötung oder Folter).

(52) "... Wir wollen nämlich nicht die Dämonen anrufen zu unserer Hilfe, sondern Gott. Gleichfalls sollen wir beim Sammeln von Heilkjräutem das Glaubensbekenntnis und Vaterunser beten und nichts anderes." - Aus den Merseburger Zaubersprüchen (ca. 8. Jhdt.) wissen wir, dal3 der Gott Wodan bei Pferdelähmung angerufen wurde. Die christlichen Missionare hatten ihn inzwischen als einen "Dämonen"' herabgestuft.

(63) "Ob jemand so verderbt und von Gott entfremdet ist, daß er nicht einmal am Sonntag zur Kirche kommt."

(65) "Ob jemand nicht wenigstens einmal im Jahr, d.h. zu Angang der Quadragesima zur Beichte kommt und die Buße für seine Sünden auf sich nimmt" (z.B. Fasten bei Wasser und Brot).

(67) "Ob jemand da ist, der aus Verachtung seines Pfarrers in einer anderen Pfarrei zur Kirche geht, dort kommuniziert und den Zehnten gibt."

(72) "Ob die Paten ihren Patenkindern das Glaubensbekenntnis und Vaterunser nahelegen oder nahelegen lassen." - Die Patenpflicht wurde damals sehr ernst genommen.

(76) "Ob jemand dem Bischof oder dessen Dienern bestreitet, daß sie Unfreie wegen begangener Vergehen mit Ruten ... züchtigen dürfen." - Nur Unfreie durften bei den Germanen gezüchtigt werden. Die Rute lag beim Sendgericht vor dem Bischof, ähnlich wie heute noch beim "Nikolaus".

(79) "Ob jemand Zinsen genommen hat...". - Das Zinsnehmen war als Wucher verpönt und trug, da die Juden von Christen Zinsen nahmen, zum Judenhaß bei.

(80) "Ob jemand aus Habsucht einen Juden oder Heiden getötet hat" (Hier scheint Regino den häufigen Pogromen des Mittelalters gegen Juden einen Riegel vorschieben zu wollen, die oft unter dem Vorwand geschahen, die "Gottesfeinde" zu bestrafen, in Wirklichkeit aber es auf den Besitz vor allem der Juden abgesehen hatten.)

Es wäre überaus reizvoll, die "Fragen" Reginos unter dem Aspekt der Einstellung zur Sexualität, zum Eigentum, zur Sklaverei usw. in gesonderten Artikeln zu behandeln. Dies würde zeigen, welcher Wandel z. B. hinsichtlich des Zinsnehmens auch innerhalb der Kirche selbst bis heute vor sich gegangen ist. Trotz mancher zeitgebundener Befangenheit in altgermanischen Vorstellungen war Regino ein weithin leuchtendes Licht christlicher Humanität in einer Zeit religiös-sittlichen Verfalls. Seine erzieherische Wirkung mittels eines Handbuches "de ecclesiasticis disciplinis" ging weit über sein Bistum und seine Zeit hinaus. Noch bis ins 18. Jahrhundert wurde sein Handbuch bei den Visitationen von den deutschen Bischöfen zugrunde gelegt.

Der französische Rechtsgelehrte und Historiker Etienne Baluze (†1718), der Reginos Werk aufgrund der Handschriften in Paris und Helmstedt herausgegeben und kommentiert hat, nennt sein Handbuch eine "Goldene Sammlung" und schließt seinen Kommentar zu Reginos Werk mit den Worten: "Lebe wohl, Leser, und gebrauche dieses Welk zur größeren Ehre Gottes, zum Heil deiner Seele und zum Nutzen der Heiligen Kirche." (Aus dem Lateinischen zitiert nach der Patrologie von Migne, Band 132, S. 184).

(Pfarrer Nikolaus Nösges, Oberhausen)

Literatur:

1) Migne, Patrologie, Paris 1853, Band 132.

2) Jakob Grimm, Deutsche Rechtsaltertümer, Kassel 1828, Faksimile-Ausgabe, Darmstadt 1983.

3) Lexikon für Theologie und Kirche, Freiburg 1959 (vgl. besonders die Artikel: Regino. Sendgericht, Burkard v. Worms Bußdisziplin, Bußbücher).

4) K. Bichlmeyer: Kirchengeschichte, Paderborn 1948. Bd. 2. 5) G. Flade: Vom Einfluß des Christentums auf die Germanen (Stuttgart, 1936).

(Quelle: Heimatblatt für Altrip - Ausgaben 7 & 8 | 1995)
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