Neufestsetzung der Bauplatzpreise

Der Gemeinderat Altrip hat in seiner Sitzung am 27. April 1962 die Bauplatzpreise der Gemeinde mit einer Geltungsdauer bis zum 30. Juni 1963 neu festgesetzt. Sie betrugen für die Wilhelmstraße (beiderseits), die Blechlache sowie das Hintendrobengebiet 7,50 DM pro qm und für das übrige Gemeindegebiet 10,-- DM pro qm.

Neufestsetzung der Bauplatzpreise: 10,-- DM pro qmNeufestsetzung der Bauplatzpreise: 10,-- DM pro qm

Jürgen Hajok
(Quelle: Nachrichtenblatt der Gemeinde Altrip vom 17. Mai 1962 | Abbildungen:  Archiv Deutsche Bundesbank, Frankfurt am Main)

 

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