Kiesausbeutevertrag besiegelt

Als Rheinische Gold- und Kiesbank wurde die jahrelang üppig sprudelnde Geldquelle der Gemeinde Altrip bezeichnet, die mit einem Kiesausbeutevertrag mit den Firmen Baumann und Karl Kief am 20. Februar 1951 besiegelt wurde. Von jedem Kubikmeter Sand und Kies erhielt die Gemeinde einen Erlös von 48 Pfennig und für verwertbare Backsteinerde 40 Pfennig. 

(Wolfgang Schneider | 2001)
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