Auch ledige und kinderlose zur „Pflichtarbeit”

Der Altriper Gemeinderat beschloss vor im Jahr 1933, dass auch ledige und kinderlose weibliche Unterstützungsempfänger zur „Pflichtarbeit” herangezogen werden sollen. Das Aufgabenfeld der „Gezogenen” bestand in der Mitarbeit in den damals zahlreichen kinderreichen Familien sowie in der Mithilfe bei Kranken und Wöchnerinnen. Verheirateten „weiblichen Beamten, Angestellten und Arbeitern” der Gemeinde wurde gekündigt, um Platz für Familienoberhäupter zu schaffen.

(Wolfgang Schneider | 2003)
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